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Fahrschule in Neumarkt in der Oberpfalz im Branchenbuch


Fahrschule Baptist Kohlmann im Branchenbuch Neumarkt

Pointgasse 1, 92318 Neumarkt


09181 8202


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Baptist Kohlmann in Neumarkt in der Oberpfalz ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Baptist Kohlmann

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

herzlich Willkommen bei der Fahrschule Kohlmann
Neumarkt - Burgthann - Freystadt

Anschrift

StraßePointgasse 1
PLZ, Ort92318 Neumarkt
Koordinaten49.279,11.4545
KFZ-Navigation49.279,11.4545

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Büro Werktags 10.00-16.00 Uhr Schule Mo, Di, Do 19.00-20.30 Uhr

Weitere Informationen

Stichwörter125er, A1, Anhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, Autofahren lernen, Autoführerschein, Automatikfahrzeugschulung, B, B196, BE, Berufskraftfahrerausbildung, Burgthann, Busfahrausbildungen, C, CE, Fahrausbildung, Fahrlehrer, Freystadt, Führerschein, LKW, LKW-Fahrschulen, Neumarkt, Pkw-Fahrschulen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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