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Anschrift: | Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab |
Telefon: | 09602943024 |
Fax: | 09602943045 |
E-Mail: | poststelle@vgem-neustadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zum Nachtbühl 3, 92665 Altenstadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602633134 |
Fax: | 09602633144 |
E-Mail: | poststelle@altenstadt-waldnaab.de |
Anschrift: | Stadtplatz 2-4, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602943421 |
Fax: | 09602943466 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Etzenrichter Str. 11, 92708 Mantel |
Telefon: | 09605922316 |
Fax: | 09605922323 |
E-Mail: | poststelle@mantel.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 14, 92690 Pressath |
Telefon: | 09644920917 |
Fax: | 09644920950 |
E-Mail: | poststelle@pressath.de |
Anschrift: | Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf. |
Telefon: | 0961812001 |
Fax: | 0961812019 |
E-Mail: | stadtkaemmerei@weiden.de |
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Parkstein im Landkreis Neustadt an der Waldnaab liegt im Naturpark Oberpfälzer Wald am Rande der Weidener Bucht. 1053 wurde der Ort erstmals urkundlich genannt. Sehenswert sind unter anderem die Burgruine...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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