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SportService (Sportamt) der Stadt Nürnberg

Marientorgraben 9, 90402 Nürnberg

(keine Bewertungen)
Telefon:09112312176
Fax:09112314152
E-Mail:kontaktformular auf der website
Öffnungszeiten:Mo, Di, Do 8:30 Uhr -15:30 Uhr Mi+Fr 8:30 Uhr -12:30 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Die Sportbehörden sind oft in der Regel für Vereinspauschalen, Übungsleiterzuschüsse und viele andere Anliegen der richtige Ansprechpartner. Insofern kann man sich normalerweise bei Fragen rund um sportliche Möglichkeiten, Sportförderung und die Aktivität von Sportvereinen in der Umgebung beim zuständigen Sportamt informieren.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Sportamt-FAQ

Weitere Fragen

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Sportamt Nürnberg: Informationen zu SportService (Sportamt) der Stadt Nürnberg

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu SportService (Sportamt) der Stadt Nürnberg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von SportService (Sportamt) der Stadt Nürnberg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Sportamt Nürnberg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Sportamt

Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.

Zuständigkeiten der Sportbehörde

Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.

Verwaltung von Sportstätten

Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.

Sportanlagenvergabe

Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.

Beratungsangebote für Sport

Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.