Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck |
Telefon: | 09151735401 |
Fax: | 091517359401 |
E-Mail: | stadt@hersbruck.de |
Anschrift: | Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz |
Telefon: | 091239506270 |
Fax: | 091239508006 |
E-Mail: | info@nuernberger-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hersbrucker Straße 6, 91230 Happurg |
Telefon: | 09151838321 |
Fax: | 09151838383 |
E-Mail: | info@happurg.de |
Anschrift: | Kirchenstr. 10, 91239 Henfenfeld |
Telefon: | 09151869427 |
Fax: | 09151869424 |
E-Mail: | info@vg-henfenfeld.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 20, 91244 Reichenschwand |
Telefon: | 0915186920 |
Fax: | 09151869233 |
E-Mail: | gemeinde@reichenschwand.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 91224 Pommelsbrunn |
Telefon: | 09154919816 |
Fax: | 09154919822 |
E-Mail: | info@pommelsbrunn.de |
Anschrift: | Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach |
Telefon: | 09151864012 |
Fax: | 09151864040 |
E-Mail: | a.funk@kirchensittenbach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Hersbruck im Landkreis Nürnberger Land liegt in der Metropolregion Nürnberg an der Mündung des Sittenbachs in die Pegnitz und wurde schopn 976 erstmals urkundlich erwähnt. Das Stadtbild ist geprägt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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