Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz |
Telefon: | 091239506250 |
E-Mail: | m.geiger@nuernberger-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausgasse 2, 92237 Sulzbach-Rosenberg |
Telefon: | 096615101401 |
Fax: | 096615101404 |
E-Mail: | petra.schoellhorn@sulzbach-rosenberg.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621100 |
Fax: | 09621101203 |
E-Mail: | stadt@amberg.de |
Anschrift: | Schloßgraben 3, 92224 Amberg |
Telefon: | 0962139550 |
Fax: | 0962137605352 |
E-Mail: | bauwesen@amberg-sulzbach.de |
Anschrift: | Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth |
Telefon: | 0921250 |
Fax: | 0921251305 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth |
Telefon: | 0921728384 |
Fax: | 09217288384 |
E-Mail: | poststelle@lra-bt.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Neuhaus an der Pegnitz im Landkreis Eschenbach in der Oberpfalz gliedert sich in die Ortsteile Höfen und Mosenberg. Sehr bekannt ist die Burg Veldenstein, auch die Maximiliansgrotte sollte besucht werden.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
|