Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 9, 91235 Velden |
Telefon: | 09152929118 |
Fax: | 09152929122 |
E-Mail: | sylvia-neubing@vgvelden.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Unterer Markt 9, 91284 Neuhaus an der Pegnitz |
Telefon: | 09156929119 |
Fax: | 09156929117 |
E-Mail: | kaemmerei@neuhaus-pegnitz.de |
Anschrift: | Oberer Markt 20, 92281 Königstein |
Telefon: | 09665913124 |
Fax: | 09665913130 |
E-Mail: | info@vg-koenigstein.de |
Anschrift: | Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach |
Telefon: | 09151864013 |
Fax: | 09151864040 |
E-Mail: | info@kirchensittenbach.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 5, 91282 Betzenstein |
Telefon: | 09244985216 |
Fax: | 09244985215 |
E-Mail: | poststelle@vgem-betzenstein.bayern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 91224 Pommelsbrunn |
Telefon: | 09154919824 |
Fax: | 09154919822 |
E-Mail: | personal@pommelsbrunn.de |
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Velden im Landkreis Nürnberger Land erhielt von Kaiser Karl V. das Stadtrecht und liegt im oberen Pegnitztal in der Hersbrucker Alb. Das Stadtild ist geprägt durch den Stadtturm aus der ersten Hälfte des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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