Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld |
Telefon: | 084529841 |
Fax: | 0845298841 |
E-Mail: | rathaus@geisenfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienplatz 10, 85098 Großmehring |
Telefon: | 0840792940 |
Fax: | 08407929410 |
E-Mail: | poststelle@grossmehring.de |
Anschrift: | Ingolstädter Straße 2, 85077 Manching |
Telefon: | 084598514 |
Fax: | 084598547 |
E-Mail: | info@manching.de |
Anschrift: | Ulrich-Steinberger-Platz 12, 85088 Vohburg an der Donau |
Telefon: | 08457929214 |
Fax: | 08457929220 |
E-Mail: | stadtverwaltung@vohburg.de |
Anschrift: | Münchener Straße 55, 85107 Baar-Ebenhausen |
Telefon: | 0845332050 |
Fax: | 08453320515 |
E-Mail: | gemeinde@baar-ebenhausen.de |
Anschrift: | Tassilostraße 20, 85126 Münchsmünster |
Telefon: | 08402939917 |
Fax: | 08402939920 |
E-Mail: | gemeinde@muenchsmuenster.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Ernsgaden liegt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld an. Die Gemeinde befindet sich in der Region Ingolstadt und besteht aus 2 Gemarkungen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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