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Anschrift: | Theodor-Heuss-Straße 61, 91126 Schwabach |
Telefon: | 0912218040 |
Fax: | 091221804160 |
E-Mail: | poststelle@adbv-sc.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Flaschenhofstraße 59, 90402 Nürnberg |
Telefon: | 09114625950 |
Fax: | 091146259526 |
E-Mail: | poststelle@adbv-n.bayern.de |
Anschrift: | Dollmannstraße 56, 91522 Ansbach |
Telefon: | 09812036370 |
Fax: | 098120363710 |
E-Mail: | poststelle@adbv-an.bayern.de |
Anschrift: | Woffenbacher Straße 32, 92318 Neumarkt i.d.OPf. |
Telefon: | 091814670 |
Fax: | 09181467200 |
E-Mail: | poststelle@adbv-nm.bayern.de |
Anschrift: | Nägelsbachstraße 67, 91052 Erlangen |
Telefon: | 091313060 |
Fax: | 09131306250 |
E-Mail: | poststelle@adbv-er.bayern.de |
Anschrift: | Parkstr. 10, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 09161307080 |
Fax: | 091613070860 |
E-Mail: | poststelle@adbv-nea.bayern.de |
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Abenberg im Landkreis Roth liegt ca. 20 km südwestlich von Nürnberg am Nordrand des Fränkischen Seenlandes und gliedert sich in Bechhofen, Beerbach, Dürrenmungenau, Ebersbach, Kapsdorf, Kleinabenberg...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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