Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Weinbergweg 1, 91154 Roth |
Telefon: | 09171810 |
Fax: | 09171817343 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 091419020 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | poststelle.lra@landkreis-wug.de |
Anschrift: | Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170147 |
E-Mail: | poststelle@lra-ei.bayern.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Anschrift: | Eisentrautstraße 2, 91126 Schwabach |
Telefon: | 09122860159 |
Fax: | 09122860155 |
E-Mail: | schul-sportamt@schwabach.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 24, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 08413051141 |
Fax: | 08413051146 |
E-Mail: | sportamt@ingolstadt.de |
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Thalmässing im Landkreis Roth wurde schon im Jahre 866 erstmals urkundlich erwähnt und liegt am Rand des Naturparks Altmühltal an der Thalach. Attraktiv für Besucher ist Thalmässing insbesondere durch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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