Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Äußere Passauer Str. 69a, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973160 |
Fax: | 09421973163 |
E-Mail: | behr.manuela@landkreis-straubing-bogen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pater-Fink-Str. 8, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100140 |
Fax: | 09913100375 |
E-Mail: | schulamt@lra-deg.bayern.de |
Anschrift: | Äußere Passauer Str. 69a, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973148 |
Fax: | 09421973163 |
E-Mail: | bugl.sabine@landkreis-straubing-bogen.de |
Anschrift: | Bergstraße 10, 94209 Regen |
Telefon: | 09921601316 |
Fax: | 09921601354 |
E-Mail: | schulamt@lra.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Darsteinstr. 1, 93413 Cham |
Telefon: | 0997178811 |
Fax: | 0997178810 |
E-Mail: | poststelle@scha.landkreis-cham.de |
Anschrift: | Obere Stadt 1, 84125 Dingolfing |
Telefon: | 0873187161 |
Fax: | 0873187712 |
E-Mail: | schulamt@landkreis-dingolfing-landau.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Perasdorf ist eine Gemeinde des Straubing-Bogen-Kreises im Freistaat Bayern. Die Ortschaft ist durch die Land- und Forstwirtschaft geprägt. Die Lage des Ortes am Fuße des Bayerischen Waldes eignet sich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Schulaufsicht soll grundlegend bildungspolitische, pädagogische sowie gesundheitliche Normen im Schulwesen gewährleisten. Maßgeblich sind hierfür die Schulaufsichtsgesetze der Bundesländer.
Während des Kulturkampfes unter Otto von Bismarck wurde im Jahr 1872 die staatliche Schulaufsicht in Preußen eingeführt. Heute ist die staatliche Aufsicht des Schulwesens im Grundgesetz verankert.
Da das Bildungswesen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist, gibt es in der Schulaufsicht und dem Schulamtswesen Unterschiede. Normalerweise sind die Schulämter dem jeweiligen Bundesland (Landesschulamt) bzw. der Bezirksregierung unterstellt.
Die staatlichen Schulämter sind primär für die Lehrkräfteverteilung auf einzelne Schulen verantwortlich. Auch für den Einsatz und die Verwaltung von Schulleitern sowie Schulpsychologen ist die Schulaufsicht häufig verantwortlich.
Die Verwaltung und der Einsatz von Schulpsychologen sind wichtige Aufgaben der staatlichen Schulbehörden. Schulpsychologen sollen Schulen, Schüler und Eltern im Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.
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