Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Fuggerstr. 3, 87737 Boos |
Telefon: | 08335982925 |
Fax: | 08335982930 |
E-Mail: | info@vg-boos.de |
Anschrift: | Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim |
Telefon: | 082619950 |
Fax: | 08261995333 |
E-Mail: | info@lra.unterallgaeu.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 7, 88453 Erolzheim |
Telefon: | 0735493180 |
Fax: | 07354931899 |
E-Mail: | poststelle@erolzheim.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 87740 Buxheim/Allgäu |
Telefon: | 08331977014 |
Fax: | 08331977070 |
E-Mail: | info@buxheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 87700 Memmingen |
Telefon: | 08331850338 |
Fax: | 08331850330 |
E-Mail: | standesamt@memmingen.de |
Anschrift: | Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt |
Telefon: | 0833772133 |
Fax: | 0833772110 |
E-Mail: | rathaus@altenstadt-vg.de |
Anschrift: | Benninger Str. 3, 87766 Memmingerberg |
Telefon: | 0833195260 |
Fax: | 08331952615 |
E-Mail: | standesamt@vg-memmingerberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Fellheim liegt im Landkreis Unterallgäu im Freistaat Bayern. Erstmals in einer Urkunde erwähnt wurde die Ortschaft im Jahr 1273. Das öffentliche Leben ist durch ein reges Vereinsleben...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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