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Fahrschule in Würzburg im Branchenbuch


Fahrschule Ramackers, Inh. Florian Ramackers im Branchenbuch Würzburg

Frankfurter Strasse 45, 97082 Würzburg


0931 44444


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Ramackers, Inh. Florian Ramackers in Würzburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Ramackers, Inh. Florian Ramackers

Unsere Fahrschule bildet seit 30 Jahren sehr erfolgreich Fahrschüler in den Auto- und Zweiradklassen aus. Unsere Bestehensquoten sprechen für uns – doch wir legen großen Wert auf eine Ausbildung, die nicht nur zum Bestehen der Prüfung reicht.

Anschrift

StraßeFrankfurter Strasse 45
PLZ, Ort97082 Würzburg
Koordinaten49.7938,9.90956
KFZ-Navigation49.7941,9.90944

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag13:00 - 18:30
Dienstag13:00 - 18:30
Mittwoch13:00 - 18:30
Donnerstag13:00 - 18:30
Freitag13:00 - 16:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

Gründungsjahr2014
StichwörterFahrschule Würzburg, Fahrschule, Autoführerschein, Führerschein, Motorradführerschein, Fahrschule Ausbildung, Fahrschule Veitshöchheim, Führerschein Würzburg, Führerschein Veitshöchheim, Motorradführerschein Veitshöchheim
ProdukteFührerschein, Fahrstunde
DienstleistungenFahrausbildung, Führerschein, Auto, Motorrad, Theorie, Praxis, Prüfung, Fahrstunden, Fahrsimulator, Fahrlehrer, Handicap
Sprachendeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Girokarte, Manuelle Lastschrift, Rechnung

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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