Reiseveranstalter in Biesdorf im Branchenbuch
ReiseMeise im Branchenbuch Berlin
Otto-Nagel-Str. 104, 12683 Berlin
030 29669907
Der Gewerbeeintrag ReiseMeise in Biesdorf ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Reiseveranstalter.
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Straße | Otto-Nagel-Str. 104 | |
PLZ, Ort | 12683 Berlin | |
Koordinaten | 52.5215,13.552 |
In Biesdorf gibt es weit mehr zu sehen als nur das berühmte Schloss. Der 1375 erstmals beurkundete Ort bietet Ausflugsmöglichkeiten in das Wuhletal oder den Biesdorfer Baggersee. Auch die imposante...
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Ein Reiseveranstalter kombiniert in der Regel eigene Leistungen und Leistungen anderer Unternehmen u.a. Hotelübernachtungen, Bahnfahrten oder Flugtickets. Die Vermarktung der Pauschalreisen wird im Namen des Reiseveranstalters, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko angeboten.
Ein Reisevermittler versorgt die Reisenden ausschließlich mit Leistungen anderer Unternehmen. Dazu gehören u.a. Pauschalreisen, Hotelzimmer, Reiseversicherungen, Mietwagen, Bahntickets und Flugtickets. Die Reisenden müssen unbedingt darüber informiert werden, dass es sich um nicht im eigenen Namen erbrachte sondern nur um vermittelte Leistungen handelt.
Ein Reisevermittler tritt in der Hauptsache als Berater bezüglich Reiseziel und Reiseart sowie Wahl des passenden Reiseveranstalters auf. Er sorgt für eine zügige Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Danach erfolgt in der Regel eine gültige Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter an den Kunden. Diese erfolgt wieder durch den Reisevermittler. Der Reisevermittler händigt die vom Reiseveranstalter ausgefertigten Reiseunterlagen nach vollständiger Bezahlung der Reise aus.
Ein Reisevertrag kommt normalerweise ausschließlich mit einem Reiseveranstalter und nicht mit einem Reisevermittler zustande. Der Reisevertrag kann eine Pauschalreise oder einzelne Reisebausteine betreffen. Der abgeschlossene Vertrag erhält seine Gültigkeit mit einer E-Mail-Bestätigung oder durch Aushändigung einer Buchungsbestätigung durch den Reisevermittler. Außerdem kann auch der Reiseveranstalter eine Reisebestätigung an den Kunden senden.
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