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Turbo Fahrschule Berlin
: Die Turbo Fahrschule Berlin bietet Ihnen eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung mit geschultem und freundlichen Personal. Unsere erfahrenen Fahrlehrer werden durch Ihre klare didaktische Lehrmethode, aber auch durch das nötige Feingefühl im Umgang mit Ihnen die Rahmenbedingungen für ein zügiges und konstruktives Lernen ermöglichen, sodass Sie garantiert nur die tatsächlich zur erfolgreichen Prüfung benötigten Fahrstunden leisten werden. Zusätzlich lernen Sie auf modernsten Fahrzeugen, welche das nötige Sicherheitsgefühl sowie die Freude am Fahren mit sich bringen. Des Weiteren bieten wir sowohl unseren Theorie-, als auch Praktischen Unterricht in Deutsch und Arabisch an. Natürlich sind wir bei allen Fragen rund um den Führerschein gerne in unseren Filialen für Sie da.
Als gutbürgerliches Wohnviertel wurde das ehemalige Wiesengelände, das Schöneberger Wiesen hieß, 1874 gegründet. Benannt ist es nach den aus Hamburg stammenden Unternehmern, die diese Gegend...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Hansaviertel im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.