Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz |
Telefon: | 03334457645 |
Fax: | 03334457650 |
E-Mail: | post@amt-bco.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 033342140 |
Fax: | 033342141192 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kvbarnim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 24, 16278 Angermünde |
Telefon: | 03331260044 |
Fax: | 03331260045 |
E-Mail: | stadt@angermuende.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1, 16259 Bad Freienwalde |
Telefon: | 03344412126 |
Fax: | 03344412153 |
E-Mail: | standesamt@bad-freienwalde.de |
Anschrift: | Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt |
Telefon: | 03332446830 |
Fax: | 03332446850 |
E-Mail: | standesamt.stadt@schwedt.de |
Anschrift: | Freienwalder Strasse 48, 16269 Wriezen |
Telefon: | 03345639911 |
Fax: | 03345634843 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Freienwalder Straße 50, 16269 Wriezen |
Telefon: | 03345649144 |
Fax: | 03345649400 |
E-Mail: | standesamt@wriezen.de |
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Lunow-Stolzenhagen im Landkreis Barnim liegt an der Oder und entstand 2002 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Lunow und Stolzenhagen. Tradition hat der Tabakanbau in dem Gemeindegebiet.
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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