Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Großenhainer Str. 25, 04932 Gröden |
Telefon: | 03534376228 |
Fax: | 035343512 |
E-Mail: | info@amt-schradenland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Altmarkt 1, 01990 Ortrand |
Telefon: | 035755605213 |
Fax: | 035755605230 |
E-Mail: | post@amt-ortrand.de |
Anschrift: | Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld |
Telefon: | 035248834104 |
Fax: | 035248834128 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-schoenfeld.de |
Anschrift: | Steinweg 6, 04928 Plessa |
Telefon: | 03533480622 |
Fax: | 035335213 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kamenzer Straße 25, 01561 Thiendorf |
Telefon: | 03524884015 |
Fax: | 03524884020 |
Anschrift: | Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer |
Telefon: | 03574488231 |
Fax: | 035744674010 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Großthiemig liegt nahe der Landesgrenze zu Sachsen, unweit der Stadt Elsterwerda. Das Ortsbild ist sehr durch die gotische Kirche geprägt.
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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