Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 48, 04916 Schönewalde |
Telefon: | 035362743327 |
Fax: | 035362743340 |
E-Mail: | kaemmerei@schoenewalde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 04916 Herzberg (Elster) |
Telefon: | 03535482250 |
Fax: | 03535482120 |
E-Mail: | kaemmerei@stadt-herzberg.de |
Anschrift: | Herzberger Str. 7, 04936 Schlieben |
Telefon: | 03536135616 |
Fax: | 03536135630 |
E-Mail: | amt-schlieben@t-online.de |
Anschrift: | Hauptstraße 48-49, 15936 Dahme/Mark |
Telefon: | 03545198158 |
Fax: | 03545198144 |
E-Mail: | maria.romanus-mueller@dahme.de |
Anschrift: | Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg |
Telefon: | 03538570232 |
Fax: | 03538570221 |
E-Mail: | stadt@annaburg.de |
Anschrift: | Schloßstr. 11, 06917 Jessen (Elster) |
Telefon: | 03537276755 |
Fax: | 03537276610 |
E-Mail: | info@jessen.de |
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Schönewalde im Landkreis Elbe-Elster liegt nördlich des Schweinitzer Fließ am Fläming. Besichtigt werden können die historischen Fachwerkhäuser sowie die Windmühle, die drei Badeseen des Stadtgebietes...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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