Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lilienthalstraße 3, 14728 Rhinow |
Telefon: | 03387536628 |
Fax: | 03387536665 |
E-Mail: | amtsdirektor@rhinow.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 22, 14662 Friesack |
Telefon: | 0332354240 |
Fax: | 03323542850 |
E-Mail: | s.karle@amt-friesack.de |
Anschrift: | Fouqué Platz 3, 14715 Nennhausen |
Telefon: | 03387864920 |
Fax: | 03387864928 |
E-Mail: | info@amt-nennhausen.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 16868 Wusterhausen (Dosse) |
Telefon: | 03397987715 |
Fax: | 03397987740 |
E-Mail: | achilles@wusterhausen.de |
Anschrift: | Berliner Straße 15, 14712 Rathenow |
Telefon: | 03385596536 |
Fax: | 03385596120 |
E-Mail: | poststelle@stadt-rathenow.de |
Anschrift: | Joh.-Seb-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin |
Telefon: | 033932595620 |
Fax: | 03393270314 |
E-Mail: | r.baerthel@gemeinde-fehrbellin.de |
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Kleßen-Görne ist ca. 15km nordöstlich von Rathenow im Landkreis Havelland gelegen. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, beispielsweise das Gutshaus Kleßen von 1723, das Spielzeugmuseum im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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