Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lilienthalstraße 3, 14728 Rhinow |
Telefon: | 03387536649 |
Fax: | 03387536666 |
E-Mail: | amtsdirektor@rhinow.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 6, 16845 Neustadt (Dosse) |
Telefon: | 03397095220 |
Fax: | 03397095223 |
E-Mail: | amt@neustadt-dosse.de |
Anschrift: | Marktstraße 22, 14662 Friesack |
Telefon: | 0332354229 |
Fax: | 03323542850 |
E-Mail: | b.heinze@amt-friesack.de |
Anschrift: | Berliner Straße 15, 14712 Rathenow |
Telefon: | 03385596363 |
Fax: | 03385596120 |
E-Mail: | poststelle@stadt-rathenow.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 16868 Wusterhausen (Dosse) |
Telefon: | 03397987720 |
Fax: | 03397987740 |
E-Mail: | kasse@wusterhausen.de |
Anschrift: | Markt 1, 39539 Havelberg |
Telefon: | 03938776521 |
Fax: | 03938776570 |
E-Mail: | stadt@havelberg.de |
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Rhinow im Landkreis Havelland ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Amtes und umfasst auch den Ortsteil Kietz. Die bekannte Segelflugschule wurde in Gedenken an Otto Lilienthal gegründet, welcher sich 1893...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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