Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin |
Telefon: | 03342245634 |
Fax: | 03342245444 |
E-Mail: | gemeinde@neuenhagen-bei-berlin.de |
Anschrift: | Puschkinplatz 12, 15306 Seelow |
Telefon: | 033468506300 |
Fax: | 03346420 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenallee 14, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten |
Telefon: | 0 |
Fax: | 03342393150 |
E-Mail: | info@gemeinde-hoppegarten.de |
Anschrift: | Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf |
Telefon: | 033439835346 |
Fax: | 033439835100 |
E-Mail: | poststelle@fredersdorf-vogelsdorf.de |
Anschrift: | Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin |
Telefon: | 030643304113 |
Fax: | 030643304155 |
E-Mail: | info@schoeneiche.de |
Anschrift: | Am Markt 8, 15345 Eggersdorf |
Telefon: | 0334141490 |
Fax: | 03341414999 |
E-Mail: | post@petershagen-eggersdorf.de |
Anschrift: | Hans-Striegelski-Straße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin |
Telefon: | 03363885210 |
Fax: | 0336382602 |
E-Mail: | umwelt@ruedersdorf.de |
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Neuenhagen bei Berlin liegt im Landkreis Märkisch-Oderland, am östlichen Stadtrand Berlins. Sehenswert ist das 1925 erbaute Rathaus, die um 1250 erbaute Dorfkirche sowie die Neuenhagener Trainerbahn. Der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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