Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 4b, 01968 Senftenberg |
Telefon: | 03573373823 |
Fax: | 03573373811 |
E-Mail: | verwaltung@agsfb.brandenburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pforzheimer Platz 2, 02977 Hoyerswerda |
Telefon: | 035714714713 |
Fax: | 03571471402 |
E-Mail: | verwaltung@aghoy.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus |
Telefon: | 035563720 |
Fax: | 03556372200 |
E-Mail: | poststelle@agcb.brandenburg.de |
Anschrift: | Macherstraße 49, 01917 Kamenz |
Telefon: | 0357878990 |
Fax: | 035787899130 |
E-Mail: | verwaltung@agkm.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Gerichtsstraße 2/3, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 035462210 |
Fax: | 03546221265 |
E-Mail: | poststelle@agln.brandenburg.de |
Anschrift: | Burgplatz 5, 04924 Bad Liebenwerda |
Telefon: | 0353416040 |
Fax: | 035341604130 |
E-Mail: | poststelle@aglib.brandenburg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Neu-Seeland im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist benannt nach dem Lausitzer Seenland. 2002 wurde die Gemeinde gebildet durch den Zusammenschluss der Gemeinden Bahnsdorf, Lindchen, Lubochow und Ressen.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.
Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.
Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.
Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.
Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.
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