Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow |
Telefon: | 03363145158 |
Fax: | 033631451811 |
E-Mail: | post@amt-scharmuetzelsee.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf |
Telefon: | 03367260833 |
Fax: | 03367260829 |
E-Mail: | info@rietz-neuendorf.de |
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 74, 15859 Storkow |
Telefon: | 03367868429 |
Fax: | 03367868444 |
E-Mail: | sekretariat@storkow.de |
Anschrift: | Beeskower Chaussee 70, 15848 Tauche |
Telefon: | 0336756090 |
Fax: | 03367560939 |
E-Mail: | meldestelle@gemeinde-tauche.de |
Anschrift: | Friedhofstr. 1, 15517 Fürstenwalde/Spree |
Telefon: | 03361557558 |
Fax: | 03361557400 |
E-Mail: | stadtverwaltung@fuerstenwalde-spree.de |
Anschrift: | Berliner Str. 30, 15848 Beeskow |
Telefon: | 0336642234 |
Fax: | 0336642213 |
E-Mail: | rathaus@beeskow.de |
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Diensdorf-Radlow liegt im Landkreis Oder-Spree am Ostufer des Scharmützelsees. Schon 1490 wurde Diensdorf erstmalig erwähnt. Der Ausbau des Sorkower Kanals von 1862 ermöglichte einen regen Schiffsverkehr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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