Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Breitscheidstraße 4, 15848 Beeskow |
Telefon: | 03366351631 |
Fax: | 03366352639 |
E-Mail: | bauordnungsamt@l-os.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen |
Telefon: | 03375262378 |
Fax: | 03375262375 |
E-Mail: | denkmalschutz@dahme-spreewald.de |
Anschrift: | Rudower Chaussee 4, 12498 Berlin |
Telefon: | 030902972192 |
Fax: | 030902972195 |
E-Mail: | denkmalschutztreptow-Koepenick@ba-tk.berlin.de |
Anschrift: | Klosterstr. 14, 15344 Strausberg |
Telefon: | 033468507565 |
Fax: | 033468507509 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Wünsdorfer Platz 4, 15806 Wünsdorf |
Telefon: | 0337022111200 |
Fax: | 0337022111202 |
E-Mail: | poststelle@bldam.brandenburg.de |
Anschrift: | Goepelstr. 38, 15234 Frankfurt (Oder) |
Telefon: | 03355526152 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Reichenwalde liegt zwischen dem Scharmützelsee und dem Storkower See im Landkreis Oder-Spree. Sehenswert sind unter anderem der Scharmützelsee nahe Reichenwalde und das ehemalige Gut Reichenwalde.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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