Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Neustädter Straße 14, 16816 Neuruppin |
Telefon: | 033916886092 |
Fax: | 033916886071 |
E-Mail: | kreisverwaltung@opr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 16909 Wittstock/Dosse |
Telefon: | 03394429250 |
Fax: | 03394429102 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk |
Telefon: | 0339576081110 |
Fax: | 03395760818 |
E-Mail: | stadt@pritzwalk.de |
Anschrift: | Karpatenweg 2, 16866 Gumtow |
Telefon: | 03397787925 |
Fax: | 03397780613 |
E-Mail: | mail@gemeindegumtow.de |
Anschrift: | Freyensteiner Straße 42, 16945 Meyenburg |
Telefon: | 03396882515 |
Fax: | 03396882540 |
E-Mail: | mail@amtmeyenburg.de |
Anschrift: | Steindamm 21, 16928 Groß Pankow |
Telefon: | 03398378923 |
Fax: | 03398378925 |
E-Mail: | mail@grosspankow.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Heiligengrabe liegt östlich der Prignitz nahe der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Besichtigt werden sollten unter anderem das Kloster Stift zum Heiligengrabe aus dem 13. Jahrhundert, der ehemalige...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
|