Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee |
Telefon: | 03381799943 |
Fax: | 03381799940 |
E-Mail: | info@amt-beetzsee.de |
Anschrift: | Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow |
Telefon: | 0332038772141 |
Fax: | 0332038772999 |
E-Mail: | info@kleinmachnow.de |
Anschrift: | Potsdamer Str. 18a, 14513 Teltow |
Telefon: | 03328318340 |
E-Mail: | bauaufsicht@potsdam-mittelmark.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 29, 14669 Ketzin |
Telefon: | 033233720214 |
Fax: | 033233720199 |
E-Mail: | tiefbau@ketzin.de |
Anschrift: | Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381586360 |
Fax: | 03381586304 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark |
Telefon: | 03323473202 |
Fax: | 03323473250 |
E-Mail: | info@wustermark.de |
Anschrift: | Eisenbahnstraße 13-14, 14542 Werder (Havel) |
Telefon: | 03327783115 |
Fax: | 03327783159 |
E-Mail: | tiefbau@werder-havel.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 14641 Nauen |
Telefon: | 03321408200 |
Fax: | 03321408216 |
E-Mail: | info@nauen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Roskow gehört dem Amt Beetzsee an und umfasst die Ortsteile Lünow, Weseram und Roskow. Ein Besuch des Herrenhauses von 1721 sowie der Barockkirche von 1752 ist lohnenswert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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