Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Thiemstr. 135, 03048 Cottbus |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 03554864555 |
E-Mail: | familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Haus 1, Lipezker Str. 45, 03050 Cottbus |
Telefon: | 03558650 |
Fax: | 03558654009 |
E-Mail: | zbb@zbb.brandenburg.de |
Anschrift: | Markt 4, 15868 Lieberose |
Telefon: | 03547586362 |
Fax: | 03547586378 |
E-Mail: | amt@lieberose-oberspreewald.de |
Anschrift: | Neusalzaer Str. 2, 02625 Bautzen |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 03591661878 |
E-Mail: | familienkasse-sachsen@arbeitsagentur.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Döbern im Landkreis Spree-Neiße liegt etwa 25km vom Oberzentrum Cottbus, 20km von den Mittelzentren Forst/Lausitz, Spremberg und Weißwasser entfernt. Döbern als Sitz des Amtes Döbern-Land bietet...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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