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Lohnsteuerhilfe Nuthe-Urstromtal (Seite 9)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bahnstraße, 14, 16356 Ahrensfelde
Telefon:03053019601
Fax:03053019602
E-Mail:sylvia.berger@vlh.de
Anschrift:Langhansstr. 95, 13086 Berlin
Telefon:03037009438
E-Mail:jana.hegelow@vlh.de
(0)
bbh Lohnsteuerhilfe
56.71 km von Nuthe-Urstromtal
Anschrift:Randowstr. 14, 16341 Panketal
Telefon:03092901010
Fax:03093028280
E-Mail:k.dickhoff@bbh-lohnsteuerhilfe.de
Sprechzeiten:Nach Vereinbarung, Hausbesuche möglich
Öffnungs­zeiten:Nach Vereinbarung
Anschrift:033234 88920, 14641 Wustermark
Telefon:03323488920
Fax:03323460085
E-Mail:annett.oehlschlaeger@vlh.de
Anschrift:Friedersdorfer Str. 7, 03238 Rückersdorf
Telefon:035325239
Fax:035325239
E-Mail:heike.toepfer@vlh.de
(1)
Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfe
58.74 km von Nuthe-Urstromtal
Anschrift:Birkenstr. 2A, 14641 Wustermark
Telefon:033234247200
Fax:033234247201
E-Mail:achim.reusch@steuerverbund.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung.
Anschrift:030 99497872, 15366 Hönow
Telefon:03099497872
E-Mail:juergen.gabelin@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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