Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder) |
Telefon: | 03333277140 |
Fax: | 03333277151 |
E-Mail: | info@gartz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt |
Telefon: | 03332446830 |
Fax: | 03332446850 |
E-Mail: | standesamt.stadt@schwedt.de |
Anschrift: | Poststr. 25, 17291 Gramzow |
Telefon: | 03986160017 |
Fax: | 03986160060 |
E-Mail: | info@amtgramzow.de |
Anschrift: | Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow |
Telefon: | 0397428600 |
Fax: | 03974286015 |
E-Mail: | info@amt-bruessow.de |
Anschrift: | Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz |
Telefon: | 03975450118 |
Fax: | 03975450200 |
E-Mail: | amt@loecknitz-online.de |
Anschrift: | Markt 24, 16278 Angermünde |
Telefon: | 03331260044 |
Fax: | 03331260045 |
E-Mail: | stadt@angermuende.de |
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Gartz (Oder) liegt im Landkreis Uckermark im Nationalpark Unteres Odertal, etwa 30 km südlich von Stettin. Schon 1124 wurde Gartz an der Oder erstmals urkundlich erwähnt, 1249 wurde das Stadtrecht...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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