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Arbeitgeber, welche schwer vermittelbare Personen einzustellen beabsichtigen, können sich grundlegend bei der Bundesagentur für Arbeit (Geschäftsstelle vor Ort, Jobcenter) über die Fördermöglichkeiten mittels Eingliederungszuschuss informieren. Über die Bewilligung eines Eingliederungszuschusses sowie über dessen Dauer und Höhe wird je nach Einzelfall entschieden. Im Allgemeinen gibt es jedoch Kriterien, welche eine Förderung ausschließen. Zunächst darf kein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet werden, um einen Eingliederungszuschuss erhalten zu können. Des Weiteren darf der künftige Arbeitnehmer, für den man eine Förderung beantragt, nicht für mehr als drei Monate versicherungspflichtig innerhalb der letzten vier Jahre im Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Detaillierte Angaben zur Antragstellung für den Eingliederungszuschuss kann die Arbeitsagentur geben.