ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Wochenmarkt - Häufige Fragen

Welche Aufgaben hat der Betreiber eines Wochenmarktes wahrzunehmen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Der Betreiber eines Wochenmarktes muss mit den Händlern verbindliche Verträge  abschließen. Diese Verträge betreffen neben dem Warenangebot auch den Standplatz auf dem Markt. Auch während des Marktbetriebes müssen Kontrollen erfolgen. Natürlich gehört seitens der Händler mindestens eine Gewerbegenehmigung zu den Voraussetzungen am Wochenmarkt teilzunehmen. Ziel ist aber immer die Sicherstellung höchstmöglicher Qualität und Vielseitigkeit des Wochenmarktes. Daher müssen die Betreiber im Sinne der Händler und potentieller Käufer tätig sein. Denn die Wochenmarktbesucher erwarten zu Recht Attraktive Angebote und natürlich auch hinsichtlich von Hygiene und Qualität die Einhaltung bestimmter Standards. Ortsansässigen Händlern wird meist mehr Standfläche eingeräumt, da ein großer Teil der Marktbesucher Wert auf Produkte aus der Region legt.

Antwort bewerten:
(3)

Dazu passende Fragen:

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren