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Wochenmarkt - Häufige Fragen

Welche Pflichten hat ein Händler auf dem Wochenmarkt?

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Beim Aufbau des Marktes sollten Lärmbelästigungen vermieden werden. Die Händler sind weiterhin verpflichtet, den Platz nach Beendigung des Marktes zügig zu räumen. Verpackungen, Grünabfälle und alle anderen Abfälle sind auf eigen Kosten zu beseitigen oder mitzunehmen. Während der Standzeit und des Verkaufs ist der Standplatz natürlich ebenfalls sauber zu halten. Schnee- und Eisflächen sind vor dem Stand sind zu beseitigen. Je nach geltender Marktordnung oder Vertragslage muss der jeweilige Betreiber beispielsweise auch die Schneebeseitigung veranlassen. Leergut und Verpackungsmaterial sind nur hinter dem zugewiesenen Standplatz zu lagern. Nur so wird sowohl das Bild des Verkaufsstandes als auch des gesamten Wochenmarktes nicht beeinträchtigt. Wenn Abfälle und Kehricht anfallen, müssen diese natürlich zügig beseitigt werden.

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