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Der Eingliederungszuschuss für Ältere richtet sich insbesondere an jene ArbeitnehmerInnen, welche das 50. Lebensjahr vollendet haben. Da diese Personen auf dem Arbeitsmarkt oft als schwer vermittelbar angesehen werden, kann man als Arbeitgeber bei der geplanten Einstellung auch den erweiterten Eingliederungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Ebenso wie beim „einfachen“ Eingliederungszuschuss beträgt die Förderhöhe hier maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Allerdings unterscheidet sich die Förderdauer, da die Höchstförderdauer 36 Monate beträgt. Man kann sich über die genauen Antragsmodalitäten bei der Arbeitsagentur bzw. im Jobcenter informieren.