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Das Ausländerzentralregister wird im Allgemeinen nicht von den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Stattdessen obliegt die Registerführung dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wobei sich das Bundesverwaltungsamt um den Betrieb des Ausländerzentralregisters kümmert. Trotzdem der Ausländerbehörde nicht die Führung des Ausländerzentralregisters obliegt, ist diese Institution doch an das AZR angeschlossen. Somit werden die Grundpersonalien oder auch Bearbeitungsvermerke durch die jeweilige Ausländerbehörde im Ausländerzentralregister gespeichert. Ebenso sind der Bundesbeauftragte für Asylfragen und die deutschen Polizeidienststellen und die Zollbehörden an das Ausländerzentralregister angeschlossen.