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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was ist der subsidiäre Schutz?

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Der subsidiäre Schutz gilt normalerweise in solchen Fällen, in denen das Asylrecht nicht zum Tragen kommt, trotzdem schwerwiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben bestehen. Solche Gefahren können beispielsweise von politischer Verfolgung herrühren. Subsidiär steht in diesem Zusammenhang für behelfsmäßig. Normalerweise kann ein subsidiärer Schutz gewährt werden, wenn ein Abschiebungsverbot vorliegen sollte. Man differenziert im Allgemeinen zwischen dem europarechtlichen und nationalen Schutz. Nähere Informationen kann die zuständige Ausländerbehörde erteilen; auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert zu diesem Thema.

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