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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was ist eine Niederlassungserlaubnis?

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Entsprechend dem Aufenthaltsgesetz handelt es sich bei der Niederlassungserlaubnis um eine Form des Aufenthaltsstatus. Ähnlich wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG stellt die Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Aufenthaltsstatus bzw. Aufenthaltstitel dar. Mit der Niederlassungserlaubnis soll der Aufenthalt des nicht-deutschen Staatsbürgers im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gefestigt werden, indem beispielsweise die (nicht-)selbständige Erwerbstätigkeit oder Rentenversicherungsbeiträge schon bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Mitunter kann die Niederlassungserlaubnis speziell für Hochqualifizierte, für Selbständige oder auch aus humanitären Gründen erteilt werden.

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