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Die Einbürgerung läuft unter Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen (z. B. bestandener Einbürgerungstest, dauerhaftes Aufenthaltsrecht, gesicherter Lebensunterhalt) in der Regel folgendermaßen ab: Zunächst ist der entsprechende Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Die Antragsunterlagen bekommt man normalerweise von der Ausländerbehörde bzw. der Einbürgerungsbehörde. Gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen ist der Antrag bei der zuständigen Behörde einzureichen. Daraufhin erfolgt bei Zustimmung des Antrags die schriftliche Einbürgerungszusicherung, die man vom Ausländeramt erhält. Sodann sollte man sich um die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit bemühen, soweit man nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt. Daraufhin erhält man die Einbürgerungsurkunde und somit die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit der Einbürgerungsurkunde kann man bei der jeweiligen Meldebehörde den deutschen Pass beantragen.