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Zum Visumverfahren einiger ausländischer Staatsangehöriger kann eine Verpflichtungserklärung notwendig werden. In dieser verpflichtet man sich entsprechend dem Aufenthaltsgesetz, für entstehende Kosten des Lebensunterhalts sowie Ausreisekosten der ausländischen Person während der Gültigkeit des beantragten Visums Sorge zu tragen. Man kann sich grundlegend bei der zuständigen Ausländerbehörde, beim Auswärtigen Amt oder auch beim Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge über die Modalitäten der Verpflichtungserklärung informieren. Zahlreiche Kommunalverwaltungen stellen im Rahmen ihres Formularservers bzw. des Downloadbereichs ein entsprechendes Formular der Verpflichtungserklärung bereit.