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Sie ist dann eine Autobahnkirche oder Autobahnkapelle, wenn sie an einer Autobahnraststätte oder an einer Autobahnabfahrt liegt. Die Entfernung von einer Autobahnabfahrt zur Kirche darf nicht mehr als einen Kilometer betragen. Natürlich müssen genügend Parkplätze und sanitäre Anlagen vorhanden sein. Außerdem muss der jeweilige Träger eine Mindestöffnungszeit von 8.00 bis 20.00 Uhr garantieren. Und auch die Kosten für Energie und Sauberhaltung der Kirche sind durch den Träger aufzubringen. Natürlich sind auch bauliche Standards einzuhalten. Außerdem ist für eine geplante Autobahnkirche oder-kapelle die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der jeweiligen Landeskirche einzuholen. In einer Autobahnkirche sollte u.a. auch eine Busreisegruppe Platz finden, was natürlich nicht für eine Kapelle gilt.