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Die Förderung gemäß BAföG unterliegt im Regelfall einer Förderhöchstgrenze. Diese wird auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geregelt. Die maximale Förderungsdauer hängt allgemein von der Art der Ausbildung ab. Beispielsweise gilt normalerweise für Schüler an einer allgemein bildenden Schule eine Förderung für den gesamten Besuchszeitraum der Ausbildungsstätte. Bei Studierenden hingegen richtet sich die jeweilige Förderhöchstdauer maßgeblich nach der Regelstudienzeit, welche in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt ist. Man kann sich über die eventuell zu erbringenden Nachweise über den Ausbildungsfortschritt sowie über den jeweiligen Förderungszeitraum gemäß BAföG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung informieren.