| In welchen Fällen kann ich einen Teilerlass beim Bundesverwaltungsamt beantragen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Es gibt grundsätzlich drei Fälle, in denen beim Bundesverwaltungsamt ein Teilerlass auf den Betrag beantragt werden kann, der im Feststellungsbescheid über die Bafög-Rückzahlung angegeben ist. Wichtig dabei: Der entsprechende Antrag muss innerhalb einer Monatsfrist nach Bekanntgabe des Bescheides beim Bundesverwaltungsamt eingegangen sein – wobei hier auch die Möglichkeit besteht, dies unter Angabe der Geschäftsnummer online zu erledigen. Teilerlässe sind grundsätzlich möglich bei
- Besonderer Studienleistung
- Kurzer Studiendauer
- Politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
Über die Modalitäten und Voraussetzungen für den Erhalt eines solchen Teilerlasses kann man sich beim Bundesverwaltungsamt informieren.