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Generell wird angeraten, dass man den Antrag auf eine Förderung entsprechend BAföG frühzeitig beantragt. Die zuständigen Behörden für Ausbildungsförderung weisen nicht selten darauf hin, dass Förderungszahlungen frühestens ab dem Antragsmonat beginnen. Besonders bei Anträgen auf eine Auslandsförderung wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass diese frühzeitig gestellt werden sollten, mindestens sechs Monate vor Beginn der Auslandsausbildung. Die Bearbeitung eines solchen Antrags gilt als besonders zeitaufwendig, da natürlich entsprechende Nachweise und Informationen zur Ausbildungsstätte im Ausland geprüft und aufgenommen werden müssen. Nähere Informationen zum Auslandsjahr für Schüler, das Auslandssemester für Studierende und ähnlichem kann das zuständige Amt für Ausbildungsförderung erteilen.