ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Bafögamt - Häufige Fragen

Muss ich dem Bundesverwaltungsamt Änderungen mitteilen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Unter Umständen kann es sein, dass ehemalige Bezieher von Bafög-Leistungen ihrer Rückzahlungspflicht beim Bundesverwaltungsamt nicht nachkommen können und z.B. entsprechende Anträge auf Freistellung oder Stundung gestellt haben. Dies enthebt sie allerdings nicht von der Mitteilungspflicht, deren Grundlage sich aus der Darlehensverordnung ergibt: Ändern sich bestimmte Lebenssituationen (Anschrift, Name, Einkommen etc.), so ist dies dem Bundesverwaltungsamt schriftlich und unverzüglich mitzuteilen. Dafür können z.B. die entsprechenden Online-Formulare auf der Homepage der Behörde genutzt werden. 

Antwort bewerten:
(2)

Dazu passende Fragen:

61 - 80 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren