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Bafögamt - Häufige Fragen

Teilerlass Studiendauer – was ist das?

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Wer seine Ausbildung bzw. sein Studium besonders schnell abgeschlossen hat, kann bei der Bafög-Rückzahlung unter Umständen den Teilerlass Studiendauer in Anspruch nehmen. Etwas viereinhalb bis fünf Jahre nach Ausbildungsende meldet sich das Bundesverwaltungsamt schriftlich beim Absolventen und teilt die Höhe der Bafög-Rückzahlung mit, insoweit derartige Leistungen während der Ausbildung/ des Studiums gezahlt wurden. Innerhalb eines Monats kann nun der Antrag auf studiendauerabhängigen Teilerlass gestellt werden, wenn  

  • Die Ausbildung bis zum 31.12.2012 beendet wurde
  • Die Abschlussprüfung zwei oder vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer absolviert wurde  

Dem Bundesverwaltungsamt sind die entsprechenden Nachweise über die absolvierten Prüfungen vorzulegen. 

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