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Ja, die gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um Bankgeschäfte und das Bankwesen werden im Wesentlichen durch das Kreditwesengesetz festgelegt. Das „Gesetz über das Kreditwesen“ stellt dabei Richtlinien für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute auf. Zum einen dient dies der Sicherung und Erhaltung der gesamten Kreditwirtschaft – etwa, um die ordnungsgemäße Durchführung von Bankgeschäften dauerhaft zu gewährleisten – zum anderen sollen auch Gläubiger von Kreditinstituten durch das Kreditwesengesetz mit ihren jeweiligen Einlagen geschützt werden.