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Das Kreditwesengesetz stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute auf. Es regelt unter anderem, dass in Deutschland eine Aufsicht über die genannten Institutionen durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erfolgt. Das Kreditwesengesetz stellt damit die gesetzliche Grundlage für die ordnungsgemäße Durchführung von Bankgeschäften und damit verbundenen Dienstleistungen durch die jeweiligen Kreditinstitute dar. Ziel ist es insbesondere, damit die Sicherung und Erhaltung einer funktionsfähigen Kreditwirtschaft zu gewährleisten.