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Die deutschen Hochschulstandorte bieten oft ein Begrüßungsgeld für Studierende, die am Studienort den Erstwohnsitz anmelden. Demnach richtet sich das Begrüßungsgeld an Studenten, teilweise auch an Auszubildende. In der Auszahlung und Gewährung des Begrüßungsgeldes gibt es natürlich regionale Unterschiede. Die Auszahlung kann beispielsweise ein Jahr nach Verlegung des Hauptwohnsitzes und des Studienantritts geschehen. Auch die Antragstellung innerhalb des ersten Jahres nach der Ummeldung kann üblich sein. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Kommunalverwaltung oder der Hochschule über die Handhabung beim Begrüßungsgeld zu informieren.