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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Mein Haus ist denkmalgeschützt. Betrifft dies auch meine Nachbarn?

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In der Regel ist nicht nur ein historisches Gebäude (z. B. Wohnhaus, Villa) selbst denkmalgeschützt - auch die Umgebung des jeweiligen Denkmals steht normalerweise gleichermaßen unter Denkmalschutz. Als Denkmalbesitzer ist man natürlich dazu angehalten, die Denkmalschutzbehörde über etwaige bauliche Maßnahmen zu informieren. Doch auch die Baumaßnahmen in direkter Umgebung des Denkmals sind für die Denkmalpflegeämter von Bedeutung: Beispielsweise sollte ein historisches Gutshaus nicht zwischen vielgeschossigen Bürohäusern seinen Standort haben. Bei Fragen zum Umgang mit Baumaßnahmen in der Umgebung kann man sich an die zuständige Denkmalbehörde wenden.

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