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Familiengericht - Häufige Fragen

Ich möchte eine Unterhaltsklage anstrengen. Welches Gericht ist zuständig?

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Klagen aus dem Bereich Unterhalt – also Leistungen, die zur Sicherstellung des Lebensbedarfes z.B. eines Kindes gesetzlich festgeschrieben sind – werden in der Regel vor dem zuständigen Familiengericht verhandelt. Ebenso wie Ehesachen/ Lebenspartnerschaftssachen, elterliche Sorge, Umgangsrecht oder Kindschaftssachen gehören Unterhaltsfragen zu den Familiensachen. Bei Unterhaltsverhandlungen kann es zum Beispiel um den Barunterhalt (Geldunterhalt), aber auch um den Naturalunterhalt in Form von Unterkunft, Nahrung, Kleidung etc. gehen. 

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