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Ja, Familiengerichte sind generell für die Verhandlungen in Familiensachen zuständig, wozu regelmäßig auch Trennungen bzw. Scheidungen sowie die damit zusammenhängenden Fragen um das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsverpflichtungen oder Versorgungssachen gehören. Neben Ehesachen gilt die gleiche Zuständigkeit auch im Bereich der eingetragenen Lebenspartnerschaften.