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Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht wird im Wesentlichen durch das Einkommensteuergesetz geregelt. Es gilt normalerweise für deutsche Auswanderer in so genannten „Steueroasen“, also Niedrigsteuerländer. Alle Einkünfte, die nicht als ausländische Einkünfte geltend zu machen sind, werden im Allgemeinen entsprechend der beschränkten Einkommensteuerpflicht als inländische Einkünfte behandelt. Gleiches gilt für bestimmte Einkünfte, die mittels zwischengeschalteter ausländischer Gesellschaften wie inländische Einkünfte gemäß dem Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen erzielt werden.